Stadtfestordnung des Veranstalters

1. Das Mitbringen von Sitzgelegenheiten (Hocker, Stühle, Bänke, etc.) ist nicht gestattet.

2. Es erfolgt eine stichpunktartige Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst.

3. Personen unter Alkohol- und Drogeneinfluss werden vom Veranstaltungsgelände verwiesen.

4. Den Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

5. Der Veranstalter macht auf die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen von Musikveranstaltungen aufmerksam. Eine Haftung für evtl. Gesundheitsschäden wird vom Veranstalter nicht übernommen.

6. Der Veranstalter weist darauf hin, dass es aus wichtigen Gründen zu Programmänderungen kommen kann.

7. Ton-, Film- und Videoaufnahmen, die nicht ausschließlich für den privaten Gebrauch angefertigt werden, bedürfen einer vorab ausgestellten Genehmigung durch den Veranstalter. Der Antrag hierfür muss bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden.

8. Der Veranstalter ist berechtigt, Bild-, Film- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung herzustellen und herstellen zu lassen. Die hergestellten Aufnahmen können zu allen Berichterstattungs- und Werbezwecken des Veranstalters verwendet werden.

9. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Besitztümer und Gegenstände.

10. Das Parken der Fahrzeuge der Besucher*innen erfolgt auf eigene Gefahr.

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